Pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist verfassungswidrig

18 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

In den meisten Bundesländern ist muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht generell untersagt. Zu Unrecht, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist grundgesetzwidrig, weil es die Religionsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt. Laut der Entscheidung muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine religiöse Kopfbedeckung tatsächlich geeignet ist, den Schulfrieden zu stören. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass das äußere Erscheinungsbild einer einzelnen Lehrerin nicht mit dem Erscheinungsbild der Schule insgesamt gleichzusetzen sei. Bei einer zurückhaltenden Auslegung seien die Vorschriften noch verfassungsgemäß. Konkret ging es um das Kopftuchverbot im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (BVerfG, Az.: 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10).



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