Schutz vor Kontopfändungen, die das Existenzminimum bedrohen
19 Mrz
Praxistipp: Ihr Geld auf Ihrem Girokonto können Sie bei einer Kontopfändung nur mit einem Pfändungsschutzkonto schützen /Wer nicht reagiert, riskiert sein Existenzminimum
Kontoguthaben sind seit dem 1. Januar 2012 im Falle einer Kontopfändung nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geschützt. Dafür müssen Schuldner und Verbraucher selbst aktiv werden und ihr bereits bestehendes Girokonto als sogenanntes P-Konto führen lassen. Welchen Nutzen ein P-Konto für Sie hat, welchen Schutz es Ihnen vor einer Kontopfändung bietet, wie Sie es beantragen und was Sie sonst noch über ein Pfändungsschutzkonto wissen sollten, erfahren Sie hier.
Wie aus einem Girokonto ein Pfändungsschutzkonto wird
Nur mit einem Pfändungsschutzkonto genießen Sie als Kontoinhaber Pfändungsschutz vor einer Kontopfändung. Wenn Ihr Girokonto nicht als P-Konto geführt wird, wird das gesamte Guthaben nach einer Kontopfändung gesperrt und nach Ablauf von 4 Wochen an Ihren Gläubiger überwiesen.
Ein P-Konto erhalten Sie durch einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto bei Ihrer Bank. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto basiert auf einer besonderen Vereinbarung zwischen Bank und Kunde, wobei die Bank von Gesetzes wegen nach § 850k ZPO verpflichtet ist, ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto kann vor und nach einer Kontopfändung erfolgen.
Anders verhält es sich mit der Einrichtung eines Girokontos, auf das Sie keinen allgemeinen Rechtsanspruch haben.
Vom zeitlichen Rahmen geschieht die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto innerhalb von vier Werktagen, wobei die Umstellung des Girokontos auf ein P-Konto kostenfrei ist.
Pfändungsschutz bis zum Grundfreibetrag und darüber hinaus
Der durch das P-Konto gewährte Schutz vor einer Kontopfändung hat den Zweck, dass Sie als Kontoinhaber trotz der Kontopfändung einen geschützten Betrag behalten dürfen, der Ihnen eine angemessene Lebensführung erlaubt. Aktuell sind Guthaben auf einem P-Konto bis zu einem sogenannten Grundfreibetrag von 1.045,04 Euro im Kalendermonat automatisch geschützt. Die Höhe des Schutzes vor einer Kontopfändung kann auch erhöht werden, wenn Sie als Kontoinhaber Unterhaltsverpflichtungen haben oder Sozialleistungen für Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft entgegennehmen.
Für die Erhöhung des Schutzes vor einer Kontopfändung benötigen Sie einen Nachweis gegenüber der Bank. Für die erste zusätzliche Person kann dann ein weiterer Betrag in Höhe von 393,30 Euro eingerichtet werden, ab der zweiten Person und für jede weitere Person jeweils 219,12 Euro. Sofern Sie verheiratet sind, mit dem Ehepartner in einer gemeinsamen Wohnung leben und zwei Kinder haben, erreichen Sie einen Freibetrag von 1.876,58 Euro. Das auf das P-Konto eingehende Kindergeld zusätzlich freigestellt werden ebenso wie Sozialleistungen, sonstige Leistungen für Kinder oder Mehrbedarfszahlungen für den Ausgleich körperlicher und gesundheitlicher Schäden, beispielsweise Pflegegeld.
Die P-Konto Bescheinigung
Mit Hilfe der P-Konto Bescheinigung können Sie den Nachweis gegenüber Ihrer Bank führen und den pfändungsgeschützten Freibetrag erhöhen lassen. Eine P-Konto Bescheinigung wird vom Arbeitgeber, von Sozialleistungsträgern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Familienkassen sowie von anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ausgestellt, wobei alle genannten Institutionen und Anlaufstellen gesetzlich dazu nicht verpflichtet sind.
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