„Pitzlloch – die Nächste“

8 Apr

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Pressemitteilung in Kooperation mit DEHOGA Bayern Kreisstelle Traunstein

Der Fall „Pitzlloch“ geht in eine weitere Runde. Nachdem der Bauausschuss der Gemeinde Grabenstätt den Antrag durch Ablehnung an das Landratsamt in Traunstein weitergereicht hat, muss man sich dort nun mit den vielen Details des Problems beschäftigen. Trotz sehr komplexer Sachverhalte und teilweise konfus wirkender Antragstellungen des Betreibers in der Vergangenheit, die möglicherweise auch so gewollt waren, steht das Amt unter Zeitdruck. Der Fall Pitzlloch hat sich nämlich zu einer vielbeachteten öffentlichen Angelegenheit entwickelt. Etliche Fragen sind zu beantworten.

So fragt zum Beispiel der DEHOGA Bayern durch dessen Kreisstelle in Traunstein nach, ob das Anwesen aktuell noch einer landwirtschaftlichen Privilegierung unterliegt? Ebenso scheinen die tatsächlichen Besitzverhältnisse unklar. Hauptärgernis dürfte aber die gewerbliche Nutzung des Anwesens bilden. Ist es nun ein landwirtschaftlicher oder ein gastronomischer Betrieb? Existiert eventuell sogar eine Teil-Gaststättenerlaubnis, die die vielen Feste und Events im Pitzlloch legitimiert? Doch selbst dann bleiben weitere Fragen. Sollte eine Gaststättenerlaubnis vorliegen, dann verweist der DEHOGA Bayern auf allgemein gültige Regeln wie Genehmigungspflicht von baulichen Maßnahmen nach dem Gaststättengesetz. Liegt eine Schankerlaubnis vor, die ja in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Gaststättenerlaubnis vonnöten wäre? Sind alle hygienischen Anforderungen gemäß gewerblicher Richtlinien erfüllt? Es reicht von Fragen der Mitarbeiteranzahl und deren Anmeldung bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Kassenführung.

Der Betreiber hingegen geht von einer Rechtmäßigkeit seines Betriebes aus und wähnt sich auch im Recht, mit eigener Cateringfirma die Hochzeiten und Firmenpartys auf dem Hof zu bedienen. Schließlich verfüge man ja für die Stube im Erdgeschoss über eine Genehmigung für eine Schank-und Speisewirtschaft und ansonsten werden die Räumlichkeiten samt Außenflächen lediglich vermietet. Mit dieser Darstellung dürfte er jedoch das Problem nicht gerade verringert haben, denn jetzt müssen die sachkundigen Beamten des Landratsamtes jedes Detail genau begutachten. Eine pauschale Behandlung dürfte wegfallen, denn dafür ist das Thema Pitzlloch inzwischen viel zu prominent und kann tatsächlich zum Präzedenzfall weit über Grabenstätt und Traunstein hinaus werden. Der DEHOGA Bayern wie auch der VEBWK (Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e.V.) reden da mit einer Stimme und sehen viele Grundsätze, die hier geklärt werden können bzw. müssen.



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