Ehrenamt Teil 2: Schülerlotsen sorgen für einen sicheren Schulweg

2 Jun

ARAG Experten sagen, was Sie über dieses tolle Ehrenamt wissen sollten

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Rund 50.000 Schülerlotsen oder Verkehrshelfer stehen morgens früh auf, um den Schulweg unserer Kinder sicherer zu machen. Schon von weitem leuchten sie neon-gelb und Eltern wie Kinder sind froh, dass es sie gibt. Zu Schulbeginn und Schulschluss sichern sie jüngere unerfahrene Schüler an stark befahrenen Straßen. Entsprechend versichert, können Sie oder Ihr Kind diese verantwortungsvolle Aufgabe sorgenfrei erfüllen.

Schülerlotse werden

Neben Erwachsenen kann sich jeder interessierte Schüler als Schülerlotse engagieren, sofern er 13 Jahre alt ist und in die siebte Klasse geht. In Brandenburg ist das sogar schon ab dem elften Lebensjahr möglich und in Berlin ab Klasse fünf. Die Klassenlehrer wählen aus den Freiwilligen zuverlässige, verantwortungs- und pflichtbewusste Schüler aus, denn schließlich verlassen sich die jüngeren Schüler und ihre Eltern auf sie. Während Polizei und Verkehrswacht erwachsene Schülerlotsen lediglich in ihre Aufgabe einweisen, bilden sie minderjährige Verkehrshelfer mit Zustimmung ihrer Eltern innerhalb von sechs bis zwölf Stunden aus. Praxisorientiert lernen sie wichtige verkehrsrechtliche Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und üben das Einschätzen von Gefahren, Geschwindigkeiten und Bremswegen von Fahrzeugen. Dabei legen die Ausbilder großen Wert auf umsichtiges und verantwortungsbewusstes Verhalten und volle Konzentration der Schülerlotsen auf ihre Tätigkeit. Mit einem abschließenden Test belegen die jungen Verkehrshelfer ihr Wissen und Können und mit der richtigen Ausstattung kann es dann auch schon losgehen. Den gut sichtbaren neon-gelben Überwurf, die passende Schirmmütze, die Winkerkelle, ein Lotsenbooklet und mittlerweile auch eine wetterfeste Jacke bekommen die Schülerlotsen von der Deutschen Verkehrswacht, die vom Verband der Automobilindustrie unterstützt wird.

Am Einsatzort

In den ersten Einsatz-Tagen stehen die frischgebackenen Verkehrshelfer nicht alleine da. Mal davon abgesehen, dass sie ohnehin meist zu zweit eingesetzt werden, weist die Polizei sie an dem von ihr oder der Kommune vorgegebenen Einsatzort ein und erklärt ihnen die besonderen örtlichen Verhältnisse. Oft ist auch das Verkehrszeichen, das Kraftfahrer auf den Verkehrshelfereinsatz hinweist, bereits angebracht und gibt den Schülerlotsen Sicherheit. Funktioniert der Dienst gut, zieht sich die Polizei mehr und mehr zurück und schaut dann nur noch zwischendurch bei ihnen vorbei.

Was Schülerlotsen dürfen

Schülerlotsen sind keine Hilfspolizisten. Sie dürfen keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden und nicht in den fließenden Verkehr eingreifen. Sie müssen abwarten, bis sich eine genügend große Lücke im Verkehrsfluss ergibt und den Kraftfahrern mit ihrer Winkerkelle signalisieren, dass sie Schüler über die Fahrbahn lotsen möchten – wenn möglich in kleinen Gruppen.

Wie sind Schülerlotsen versichert?

Da die Schülerlotsen für die Gemeinde Hilfsaufgaben wahrnehmen, sind sie gemäß Art. 34 Grundgesetz in Verbindung mit § 839 BGB nicht haftbar, wenn Dritte zu Schaden kommen, solange sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. In die Haftung tritt die Gemeinde oder die Stadt als Träger des Schulwegdienstes ein. Diese sollte daher unbedingt haftpflichtversichert sein, was meist der Fall ist. Lassen Sie sich das als Schülerlotse oder Elternteil eines Schülerlotsen aber lieber vorher noch einmal bestätigen. Gegen die Folgen von Körperschäden durch Unfälle sind Verkehrshelfer durch die gesetzliche Unfallversicherung oder Gemeindeunfallversicherungsverbände versichert. Ihrem Engagement steht also nichts entgegen – genießen Sie einfach das gute Gefühl, für Ihre Mitmenschen da zu sein.

Mehr zum Thema:

https://www.arag.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.