Ehrenamtliche Wahlhelfer und Volkszähler
3 Jun
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Auch wer eine Einladung zum Wahlhelfer oder zur Mitwirkung an einer Volkszählung bekommt, kann schlecht „Nein“ sagen. Denn Wahlhilfe gehört zu unseren gesetzlichen Pflichten als Staatsbürger. Die unbegründete Ablehnung des Ehrenamtes ist sogar eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Die Höhe der Geldbuße ist je nach Wahl und Bundesland unterschiedlich, bei einer Bundestagswahl können es laut Bundeswahlgesetz zum Beispiel bis zu 500 Euro sein. Immerhin haben Wahlhelfer aber Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Diese heißt Erfrischungsgeld und beträgt je nach Bundesland 21 oder mehr Euro.
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