Unfreiwillig freiwillig: Wann kann ich eine Berufung zum Schöffen ablehnen?

3 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Es gibt Angebote, die kann man nicht oder nur sehr schwer ablehnen. Zum Beispiel als Schöffe. Alle fünf Jahre werden neue Laienrichter gesucht, die dann zwei- bis dreimal im Monat zusammen mit den Berufsrichtern in der Strafjustiz Urteile fällen. Finden sich nicht genug geeignete Bewerber, können auch Personen berufen werden, die sich gar nicht beworben haben. Wenn Sie diesen interessanten Dienst nicht machen möchten, haben Sie nur wenige Chancen das abzulehnen:

– Sie arbeiten als Arzt, Hebamme, in der Krankenpflege oder als Apothekenleiter ohne weitere angestellte Apotheker.

– Sie können glaubhaft machen, dass Ihnen die Fürsorge für Ihre Familie die Ausübung des Schöffenamtes in besonderem Maße erschwert.

– Sie sind 65 Jahre oder älter.

– Das Schöffenamt stellt für Sie eine besondere Härte dar, weil durch die Ausübung Ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage bedroht würde.



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