Der Mythos „Russisch Inkasso“

11 Jun

Pressemeldung der Firma Inkassobüro Marco Ormanns

Als seriöser Rechtsdienstleister möchten wir mit den Mythos „Russisch Inkasso“ näher beleuchten und auf die rechtlichen Gegebenheiten der Inkassobranche näher eingehen.

Ein in Deutschland zugelassenes Inkassounternehmen ist durch die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 10 I Nr. 1 RDG zugelassen. Die Erlaubnisinhaber dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen erbringen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14.08.2004 – 1 BvR 725 / 03 den Umfang der Rechtsberatung ausgelegt und den zugelassen Inkassounternehmen einen breiten Spielraum eingeräumt.

Die in Deutschland zugelassen Inkassounternehmen übernehmen die Vertretung des Gläubigers im außergerichtlichen Forderungseinzug, die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren gemäß § 79 II Nr. 4 ZPO und die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren. Durch diese qualifizierten Rechtsdienstleistungen werden Forderungssachen in 70 – 80% der Fälle außergerichtlich erledigt und die Gerichte entlastet.

Was aber passiert, wenn ein Gläubiger auf das falsche Pferd setzt und ein Unternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt, dass keine ordentliche Zulassung hat? Beim „Russisch Inkasso“ wird nicht auf eine qualifizierte Rechtsdienstleistung gesetzt, sondern auf Einschüchterung, Drohung, Nötigung und ggf. sogar körperliche Gewalt. Dies kann für den Gläubiger unter Umständen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn eine Anstiftung oder mittelbare Täterschaft im Strafverfahren nachgewiesen werden kann.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Inkassobüro Marco Ormanns
Zedernstraße 29
41239 Mönchengladbach
Telefon: +49 (2166) 99065-12
Telefax: +49 (2166) 99065-17
http://www.ormanns-inkasso.de

Ansprechpartner:
Marco Ormanns
+49 (2166) 9906512



Dateianlagen:
    • Inkassobüro Marco Ormanns
Seit dem Jahr 2003 bietet das Inkassobüro Marco Ormanns erfolgreich ein seriöses und dienstleistungsorientiertes Forderungsmanagement. Mit unserer mehr als zehnjährigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Rechnung aufgeht und nicht die Kalkulation Ihrer säumigen Kunden. Durch langjähriges Know-how, rechtliche und betriebswirtschaftlich umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer Inkassofälle. Seit der Reform des Rechtsdienstleistungsrechts bieten wir unseren Mandaten einen Fullservice vom außergerichtlichen Inkassomahnverfahren über die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Vollstreckung von titulierten Forderungen. Unsere Dienstleistung wird durch nützlich externe Dienstleistungen wie zb. Wirtschaftsauskünfte und Dienstleistungen einer Detektei komplettiert.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.