Unterbringung von Flüchtlingen
18 Jun
Wer als Hausbesitzer Flüchtlinge bei sich unterbringt, kann Ärger mit seiner Versicherung bekommen. Einige Wohngebäudeversicherer erhöhen dann die Beiträge oder kündigen sogar den Vertrag. Flüchtlinge im Haus führten zu einer „erheblichen Gefahrenerhöhung“, welche der Wohngebäudeversicherung mitgeteilt werden muss. Ausschlaggebend ist dabei nicht die Herkunft der neuen Mieter oder Untermieter, erklären ARAG Experten. Vielmehr handelt es sich dabei um eine sogenannte Umnutzung. Wer seine bisherigen Privaträume an andere vermietet, sollte das seinem Versicherer mitteilen – unabhängig davon, an wen er vermietet. Wer die Umnutzung dem Versicherer verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz und geht im Schadensfall womöglich leer aus.
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