Handyverbot für Richter beim Prozess

24 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Richter dürfen während eines Strafprozesses nicht ihr Handy bedienen – zumindest nicht für private Belange. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine beisitzende Richterin in einem Frankfurter Strafprozess um eine Messerstecherei ihr Handy bedient, um ihre Kinderbetreuung zu organisieren, da die Verhandlung länger als veranschlagt dauerte. Sie habe nur zwei Kurzmitteilungen versandt, einen Anruf aber nicht entgegengenommen, hatte die Richterin erklärt. Nach Auskunft der ARAG Experten gab der BGH den Strafverteidigern Recht, die die Richterin deswegen für befangen hielten. Ihr Verhalten sei „auch im Zeitalter der unbegrenzten Handy-und Internetnutzung nicht zulässig“, begründete der vorsitzende BGH-Richter sein Urteil. „Handys haben im Gerichtssaal nichts zu suchen, besonders nicht bei Richtern“ (BGH, Az.: 2 StR 228/14).



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