Neues BGH-Urteil zu Tauschbörsen kommt Eltern teuer zu stehen
24 Jun
Zu wenig Beweise um Filesharing-Vorwürfe zu entkräften
Der Schock ging schnell durchs Internet: drei Elternpaare, die wegen Filesharings ihrer Kinder verklagt worden waren, wurden am 11. Juni 2015 jeweils zu Schadenersatz in Höhe von mehreren tausend Euro verurteilt. In diversen Fällen hatten ihre Kinder offenbar über die Internetanschlüsse zuhause Musik aus dem Netz geladen und getauscht. Verdonnert zu hohen Zahlungen an die Geschädigten wurden vor dem Bundesgerichtshof die Eltern, die davon im Zweifel erstmal gar nichts mitbekommen hatten.
Massive Abmahnungswelle zu erwarten
Durch das Urteil ist mit einem enormen Anstieg der Abmahnungen in Deutschland zu rechnen, da sich durch die Schützenhilfe des BGH für die Musikindustrie abermals ein lukratives Geschäftsfeld für Abmahner eröffnet.
Für einen Anwalt von doppelt geschädigten Eltern – erst vom eigenen Nachwuchs, dann durch hohe Zahlungsforderungen – bedeutet diese Entscheidung: Jetzt ist es erst recht wichtig, alle Register im Kampf gegen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen der Musikindustrie zu ziehen, um sich erfolgreich verteidigen zu können!
Der Fehler im Prozess: Eltern entlasteten sich mangelhaft – mit Folgen für zukünftige Fälle
Denn: In allen drei Fällen entschieden die Richter, dass die Inhaber der Internetanschlüsse nicht genug Beweise lieferten, um von den Filesharing-Vorwürfen entlastet zu werden. Der BGH legte darauf hin einen Schadenersatz von 200 € pro getauschtem Lied fest und sprach den Abmahnanwälten der Musikindustrie zusätzlich hohe Abmahngebühren zu. Die Reaktionen der Internetnutzer in sozialen Netzwerken ließen nicht lange auf sich warten: Dem BGH wird massive Lobbyarbeit für die Musikindustrie unterstellt.
Dies mag so sein – die Entscheidungen sind aber nun einmal in der Welt, sodass sich Beklagte in Filesharing-Fällen auf die Konsequenzen einstellen und ihre Verteidigungsstrategie in Absprache mit ihren Anwälten entsprechend verfeinern müssen.
Trotz der krassen Entscheidung: Erfolgreiche Verteidigung ist möglich!
Eines ist aber klar: Anschlussinhaber werden ab sofort einen erhöhten Aufwand betreiben müssen, um sich gegen die überzogenen Forderungen der Rechteinhaber zur Wehr zu setzen. Dabei sind sie jedoch nicht vollkommen schutzlos den Vorwürfen der Musikindustrie ausgesetzt: Wer mit einem auf Filesharing spezialisierten Verteidiger glaubhaft darlegen kann, dass möglicherweise ein anderer für den Download verantwortlich ist (vgl. BearShare Urteil des BGH aus 2014), kann die Kläger in die Verlegenheit bringen, dies erst einmal widerlegen zu müssen!
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