Europäischer Gerichtshof legt klare Regeln bei SEP-Klagen fest

22 Jul

Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Im Patentstreit zwischen den chinesischen Mobilfunkunternehmen Huawei und ZTE hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wie erwartet entschieden: Besitzt ein Unternehmen ein standardessentielles Patent (SEP) – im Falle von Huawei handelt es sich hierbei um den Mobilfunkstandard LTE – ist hieraus nicht zwangsläufig eine marktbeherrschende Stellung abzuleiten. Diese muss vielmehr vom Beklagten belegt und von dem nationalen Gericht im Einzelfall geprüft werden. Sollte eine marktbeherrschende Stellung vorliegen, kann das Unternehmen dazu verpflichtet werden, dem Wettbewerber ein Lizenzangebot zu unterbreiten. Das Lizenzangebot muss dabei zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (sog. FRAND-Bedingungen) erfolgen und zudem alle branchenspezifischen Klauseln enthalten, die in einem Lizenzvertrag üblicherweise aufgeführt sind. Hierzu gehören insbesondere auch die Höhe der Lizenzgebühr und die Berechnungsart. Außerdem ist der Patentinhaber daz u verpflichtet offenzulegen, welche Patente verletzt wurden und worin die Verletzung genau besteht.



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COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte
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COHAUSZ & FLORACK ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und rund 100 Mitarbeitern. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Kanzlei ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von COHAUSZ & FLORACK gehören im DAX oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.


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