Eintragung einer GmbH im Handelsregister bei Unangemessenheit der Gründungskosten

1 Aug

Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe

Sieht eine GmbH-Satzung vor, dass die GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € Gründungskosten bis zu 15.000 € trägt, so sind diese Kosten unangemessen. Eine solche Satzungsgestaltung ist unzulässig und steht der Eintragung im Handelsregister entgegen. Das gilt auch, wenn diese GmbH im Wege der Umwandlung entsteht und als Sacheinlage eine Kommanditgesellschaft eingebracht wird.

Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Zwar kann der im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH entstehende, nach der Intention des Gesetzgebers grundsätzlich die Gesellschafter als Gründer treffende Kostenaufwand (sog. Gründerkosten für notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung, Bekanntmachung, Aufwendungen für Rechtsanwälte und Steuerberater sowie etwaige im Zusammenhang mit der Gründung anfallende Steuern) der Gesellschaft auferlegt werden, sodass diese den Gründungsaufwand zu Lasten ihres Nominalkapitals zu tragen hat; dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gründungsaufwand im Gesellschaftsvertrag als Gesamtbetrag gesondert festgesetzt worden ist. Es muss sich allerdings um notwendige Aufwendungen für solche Kosten handeln, die kraft Gesetzes oder nach Art und Umfang angemessen die GmbH treffen. Da sich eine bezifferte gesetzliche Obergrenze nicht findet, wird in der Praxis vielfach eine Grenze von 10 % des Stammkapitals angewendet.

Eine Aufzehrung des Stammkapitals im Umfang von 60 % durch die mit der Gründung verbundenen Kosten stellt allerdings eine so erhebliche Schmälerung der Sicherung der Gläubiger dienenden Mindesthaftungsmasse dar, dass sich dies mit dem Prinzip der Kapitalbindung und -erhaltung, das einen Vorverbrauch und eine Rückzahlung des Stammkapitals grundsätzlich verbietet, nicht mehr in Einklang bringen lässt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
WKS-Gruppe
Maxstr. 9
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 970-0
Telefax: +49 (7222) 970-197
http://www.wks-gruppe.de



Dateianlagen:
Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten. Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen. Über uns: 1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter 1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner; 1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner; 1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen 2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner 2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung 2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen 2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen. Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.