Die 5 häufigsten Rechtsfehler beim Betreiben eines Onlineshops

4 Aug

Pressemeldung der Firma IT-Recht-Plus GmbH

Die rechtssichere Gestaltung des Internetauftritts stellt eine enorme Herausforderung für Onlinehändler dar. Nationale Gesetze, europarechtliche Verordnungen und eine uneinheitliche Rechtsprechung machen die rechtliche Materie enorm komplex.

Rechtliche Fallstricke stecken im Detail. Kleinste Fehler und Unachtsamkeiten können zu existenzbedrohenden Abmahnungen führen. Der nachfolgende Beitrag soll einen Einblick in die größten Schnitzer geben.

  1. Fehlende oder unzutreffende Angaben im Impressum

Anders als im stationären Shop weiß der Kunde nicht mit wem er einen Vertrag abschließt. Er ist auf die Angaben im Shop bzw. auf der Webseite angewiesen. Sie als Händler müssen dem potentiellen Kunden die entsprechenden Informationen liefern. Diese Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich auf §5 TMG. Die jeweils notwendigen Angaben unterscheiden sich von Fall zu Fall. Je nach Rechtsform sind beispielsweise Angaben zur Vertretungsbefugnis zu machen. Außerdem sind eine ladungsfähige Anschrift und hinreichende Kontaktmöglichkeiten anzugeben. Häufige Fehler in diesem Bereich sind Namensabkürzungen.

  1. Veraltetes Widerrufsrecht

Seit dem 13. Juni 2014 gilt bereits das neue Widerrufsrecht. Im Rahmen der EU- Verbraucherrechterichtlinie, die bereits im Jahr 2011 erlassen wurde, wurden unter anderem die Modalitäten in Bezug auf das Widerrufsrecht neu geregelt. Die Fristen, sowie die Kosten der Hin- und Rücksendung wurden mit dem Ziel das Verbraucherschutzrecht in den EU- Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, neu geregelt. Dennoch haben zahlreiche Shop Betreiber ihre Angaben im Webshop noch nicht umgestellt. Die Konsequenz ist, dass diese Shops akut abmahngefährdet sind.

  1. Fehlende Datenschutzerklärung

Sobald Sie als Onlinehändler Daten der Nutzer erheben brauchen Sie eine rechtlich korrekte Datenschutzerklärung. Das Erheben von Daten kann dabei ganz unterschiedliche Formen annehmen. Wenn Sie zum Beispiel einen Newsletter anbieten möchten, Registrierungsmöglichkeiten bereithalten oder sich Social Media Instrumenten bedienen. Ob es im Fall einer fehlenden Datenschutzerklärung zu Abmahnungen kommt, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet. Auf der sicheren Seite sind Sie jedenfalls, wenn sie eine solche vorhalten können. 

  1. Unzulässige Verwendung von Produktfotos

Wer auf den einschlägigen Verkaufsplattformen oder in seinem eigenen Onlineshop professionell verkaufen möchte, der braucht vor allen Dingen eines: Jede Menge Zeit. Das gilt für allen Dingen für die Aufbereitung der Angebote. Dabei gilt es eine originelle Artikelbeschreibung, sowie ein möglichst professionelles Foto des angebotenen Artikels bereitzuhalten. Das Erstellen guter Fotos ist mühsame Feinarbeit. Allerdings wertet ein Foto wertet das angebotene Produkt enorm auf und hat positiven Einfluss auf die Kaufentscheidung. Es sollte am besten hochauflösend, optisch ansprechend, gut ausgeleuchtet und scharf sein

So mancher Onlinehändler versucht kostbare Zeit zu sparen, indem er sich am reichen Produktfotoportfolio der Konkurrenz bedient. Meist lässt eine urheberrechtliche Abmahnung dann nicht lange auf sich warten. 

  1. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu Preisen und Versandkosten

„Versandkosten auf Anfrage“ – bei dieser Angabe ist eine Abmahnung quasi vorprogrammiert. Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor allen Dingen Preisklarheit vor. Allerdings ist die PAngV eine Zumutung was deren Lesbarkeit betrifft. Durch einfache Lektüre der Vorschriften wird man ohne Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung hierzu leider nicht schlau. Als Faustregel gilt: Endpreise, sowie die jeweils anfallenden Versandkosten sind gut sichtbar und ohne Widersprüche anzugeben. Ziel soll es sein, dem Verbraucher die Möglichkeit zu eröffnen ohne größere Mühe Preise zu vergleichen.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Shop den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Vertragsanwälten beraten.



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Dateianlagen:
Zu unseren Leistungen gehört die Herstellung und Erhaltung der Rechtssicherheit Ihres gewerblichen Internetauftritts. Wir wollen Ihnen vor allen Dingen die Unsicherheit nehmen, die aufgrund der Vielzahl von nationalen Gesetzen, europarechtlichen Verordnungen und konkretisierender Rechtsprechung herrscht. Rechtliche Fallstricke lauern oft im Detail! Wir wollten, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren- Ihr Geschäft. Hierzu bietet Ihnen die It-recht-PLUS Rund-um-Sorglos-Pakete, die unter Anderem alle notwendigen Texte beinhalten, die Sie von rechtlicher Seite her benötigen. Wir arbeiten ausschließlich mit Anwälten zusammen, die ausgewiesene Fachkräfte auf den Gebieten des IT-Rechts sind. Ein Beispiel: Nehmen wir an Sie sind Händler und betreiben einen Onlineshop, indem Sie verschiedene Produkte an Verbraucher verkaufen. Ohne ins Detail gehen zu wollen, müssen Sie an diesem Punkt schon eine ganze Reihe beachten: Zunächst müssen Sie ein korrektes Impressum vorhalten. Wesentliche Merkmale der Ware, Preis, Liefer- und Versandkosten zum Beispiel müssen korrekt benannt und beschrieben werden. Der Verbraucher muss über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Hinzu kommen bestimmte Kennzeichnungspflichten beim Verkauf bestimmter Produkte, wie zum Beispiel beim Verkauf von Textilien. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Verbraucher über die wesentlichen Schritte des Vertragsschlusses informiert werden, etc. etc. etc. Wir haben eine gute Nachricht: Sie müssen sich nicht selbst durch den Paragraphendschungel kämpfen!


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