Neckermann Neue Energien AG – CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche für Darlehensgeber
6 Aug
Darlehensgeber, die 2014 der Neckermann Neue Energien AG ein Nachrangdarlehen gewährt haben, warten offenbar vergeblich auf die Einhaltung des Vertrages, der eine fristgemäße Rückzahlung des Darlehensvertrages nebst vereinbarter Zinsen vorsah.
Die Laufzeit des Darlehens betrug 360 Tage. Nach 365 Tagen sollte die Rückzahlung automatisch durch die Darlehensnehmerin nebst vereinbarter Zinsen erfolgen. Eine Rückzahlung erfolgte nicht, teilen die Darlehensgeber gegenüber der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, mit. Auch auf die schriftliche Zahlungsaufforderung durch die Darlehensgeber erfolgte keine Reaktion.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte fordert nun zunächst ausgerichtlich die Neckermann Neue Energien AG auf, die Rückzahlung der Darlehen nebst Zinsen unverzüglich zu veranlassen. Sollten auch aufgrund dieser anwaltlichen Aufforderungsschreiben keine Zahlungen folgen, wird den Darlehensgebern nichts anderes übrig bleiben, als ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, erklärt die CLLB Rechtsanwälte. Im Falle des Obsiegens und der erfolgreichen Vollstreckung hat die Neckermann Neue Energien AG nicht nur die überfälligen Darlehen nebst Zinsen zurück zu gewähren, sondern auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
Ansprechpartner:
Ulrike Pfeifer