Fernseher auf Abwegen
13 Aug
Carina T. bestellt bei einem Online-Kleinanbieter für elektronische Geräte ein Smart-TV im Wert von mehreren Hundert Euro. Den Betrag begleicht sie direkt per Kreditkarte. Danach beginnt das Warten.
Der Verkäufer hatte im Internet angegeben, der Fernseher werde innerhalb von wenigen Werktagen geliefert. Als nach zwei Wochen immer noch nichts angekommen ist, erkundigt sich Carina T. per Mail nach dem Verbleib der Ware. Doch darauf reagiert der Händler genauso wenig wie auf den zweiten Versuch eine Woche später. Carina T. hat genug und beauftragt einen Anwalt, dem Verkäufer eine schriftliche Lieferfrist zu setzen und bei Nichtlieferung mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen zu drohen. Der Brief zeigt Wirkung: Nach einigen Tagen überreicht der Paketbote Carina T. ihr neues Smart-TV.
Carina T. hat den ROLAND Einzel-Baustein Privat abgeschlossen. Wäre sie nicht versichert gewesen, hätte sie die 165 Euro für die Arbeit des Anwalts selbst tragen müssen.
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