Wenn das Volk begehrt …

15 Sep

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

heißt es nicht unbedingt, dass die Politik diesem Begehren auch folgt. Unliebsame Forderungen werden seitens der bayerischen Landesregierung gerne auch mal auf formalem Weg unterdrückt. Ob es den engagierten Befürwortern für eine Legalisierung des Cannabis-Konsums genauso ergeht, wie seinerzeit den Tabakkonsumenten im Freistaat, wird spannend zu beobachten sein.

Mit der Überreichung von 25000 Unterschriften für eine Legalisierung von Cannabis in Bayern an das bayerische Innenministerium haben die Initiatoren die erste Hürde genommen. Beobachter und Kenner der ministeriellen Eigenarten sind aber skeptisch, denn hier handelt es sich nicht um eine Ländergesetzgebung, sondern der Bund hat das sagen. Das könnte die monatelange Arbeit bei der Unterschriftensammlung ziemlich rasch zur Makulatur machen. In zwei Wochen weiß man, wie sich das Innenministerium dazu stellt.

Trotz dieser vagen Chance haben sich aber Parteien und Organisationen für die Freigabe von Cannabis öffentlich ausgesprochen. Nicht die CSU, aber FDP, Grüne und auch die Piraten. Man argumentiert gegen die Kriminalisierung der Hasch-Raucher und gegen die negativen Folgen bei eventuellen Einträgen in das polizeiliche Führungszeugnis. In der Bevölkerung ist die Meinung gespalten, wobei die 60er und 70er Jahrgänge aufgrund möglicher eigenen Erfahrungen hier sehr viel toleranter scheint.

Insgesamt bringt die Diskussion auch wieder andere Themen auf die Agenda. Nach wie vor streiten sich die Geister über den Sinn oder Unsinn des bayerischen Rauchverbotes in Kneipen. So führt auch Franz Bergmüller vom Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur an, dass „man doch endlich die Augen aufmachen sollte ob der Realitäten. Die meisten kleinen Kneipen bewirten seit Jahr und Tag Raucher. Die stehen jetzt vor der Tür und selbst der Wirt oder die Wirtin stehen dort und rauchen. Eine Raucherkneipen-Lizenz würde Abhilfe schaffen und niemand würde sich daran stören. Und was in Regierungsgebäuden und Hotels üblich und legal ist, nämlich ein Raucher-Nebenraum oder Lounge, sollte auch für die Gastronomie gelten. Nach fünf Jahren Bevormundung von erwachsenen Tabakfreunden in Bayern darf auch einmal über eine sinnvolle und verträgliche Überarbeitung des Gesetzes nachgedacht werden, das durch einen Volksentscheid im Jahre 2010 zustande gekommen ist. Näher am Volk und den unterschiedlichen Lebensentwürfen ist sicher nicht die schlechteste Politik im Jetzt und Morgen.“ Man darf also gespannt sein, ob die neuerliche Debatte eröffnet wird und sich die politischen Kräfte dahingehend öffnen.



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