Versichertenstammdatenmanagement hat in der Arztpraxis nichts verloren

12 Okt

Pressemeldung der Firma Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Bei ihrer Sitzung am 10. Oktober 2015 hat sich die Vertreterversammlung der KV Hessen mit großer Mehrheit gegen das durch das eHealth-Gesetz vorgeschriebene Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ausgesprochen. Die Mitglieder der KV werden aufgefordert, sich nicht am VSDM zu beteiligen.

„Die VV der KV Hessen hat höchste Bedenken, sich an der Durchführung des VSDM zu beteiligen, ungeachtet von Anreizen und Sanktionen. Wir fordern die hessische Ärzteschaft auf, sich dieser Position anzuschließen und sich am VSDM nicht zu beteiligen.“

Die Aktualisierung der Patientendaten ist originäre Aufgabe der Krankenkassen – für diese bürokratische Aufgaben steht in den Praxen angesichts von Ärztemangel und zunehmender Morbidität keine Zeit zur Verfügung. Sollte dies von der Politik dennoch gewünscht werden, so ist zu belegen, auf welche anderen Aufgaben dafür verzichtet werden soll, z.B. die Versorgung akut Kranker, Versorgung chronisch Kranker oder auf Prävention.

Die angedrohten finanziellen Sanktionen bei Verweigerung des VSDM belegen, dass von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums mit einer Ablehnung der Teilnahme am VSDM gerechnet wird. Daraus ergibt sich auch eindeutig, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung des VSDM gibt.

Im Gesetz ist auch kein Zeitpunkt genannt, zu dem das VSDM erfolgen muss, sondern lediglich der Zeitpunkt, ab wann die Verweigerung sanktioniert wird. Auf dieser Grundlage ist es rechtskonform, wenn die ehrenamtlichen und nicht weisungsgebundenen Mitglieder der Vertreterversammlung der KVH ihre ablehnende Haltung zum VSDM beibehalten und auch künftig weiter vertreten.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Georg-Voigt-Str. 15
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 79502-0
Telefax: +49 (69) 79502-500
http://www.kvhessen.de/

Ansprechpartner:
Katharina Sauerbier
Kommunikation
+49 (69) 79502-467



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.