Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat für einen Golf GTD-Käufer heute die nach ihrer Kenntnis erste Klage eines Autokäufers gegen die Volkswagen AG selbst eingereicht.
Der bei Gericht eingereichten Klage liegt ein Fall zugrunde, in dem sich wohl viele Dieselkäufer wiedererkennen können: Der Kläger hatte einen Golf GTD u.a. auch deshalb gekauft, weil dieser für seine niedrigen Schadstoffanteile, vor allem bei den Stickoxid-Werte...
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