„Schnell und unbürokratisch informiert“

6 Nov

Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) eingerichtete Schiedsstelle hat am 16. Oktober 2015 eine Datenbank online gestellt: Mit ihr können sich Interessierte über Einigungsvorschläge der Schiedsstelle nach dem ArbnErfG informieren.

Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern, die im Rahmen ihrer Beschäftigung eine Erfindung machen. Das ArbnErfG schafft hier die rechtlichen Bedingungen. Es regelt, welche Rechte Arbeitgeber an den Erfindungen ihrer Mitarbeiter haben und welche Gegenleistung diese hierfür erwarten können. Uneinigkeiten über die Höhe der Vergütung oder andere Meinungsverschiedenheiten über die Handhabung des ArbnErfG versucht die Schiedsstelle zu schlichten. Sie besteht aus einem Juristen als Vorsitzenden und zwei Patentprüfern. Auf Antrag können ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmervertreter hinzukommen. Die Schiedsstelle hört die Beteiligten an und macht anschließend einen Einigungsvorschlag. Dieser wird nur dann bindend, wenn die streitenden Parteien ihn annehmen.

Bislang wurden die Vorschläge und Beschlüsse der Schiedsstelle nur als Sammlung in Buchform veröffentlicht. Durch die neue Online-Datenbank sind die Entscheidungen nun leichter zugänglich: Über eine Suchfunktion auf der DPMA-Website können Interessierte nach einem bestimmten Jahr, einem Aktenzeichen oder Schlagwort suchen. „Die Online-Datenbank informiert nun schnell und unkompliziert über die Spruchpraxis der Schiedsstelle“, sagt Johannes Simons, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack. „Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder können sich so bei drohenden Auseinandersetzungen eine einfache, praxisnahe Orientierung verschaffen.“ Aktuell sind Dokumente aus den Jahren 2012 bis 2015 als PDF abrufbar. Für ältere Entscheidungen stellt die Schiedsstelle künftig die Leitsätze zur Verfügung.



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COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte
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COHAUSZ & FLORACK ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und rund 100 Mitarbeitern. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Kanzlei ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von COHAUSZ & FLORACK gehören im DAX oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.


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