Testament – Ohne Unterschrift ungültig!
3 Dez
Ist ein Testament zwar eigenhändig vom Erblasser verfasst, fehlt aber die Unterschrift, so ist es unwirksam. Dann bleibt laut ARAG Experten nämlich ungewiss, ob die letztwillige Verfügung tatsächlich vollendet ist. In dem zugrunde liegenden Fall hinterließ ein Erblasser im Jahr 1954 zwar ein eigenhändig verfasstes Testament, dieses war jedoch nicht unterschrieben. Zu klären war also eine eventuelle Gültigkeit auch ohne Unterschrift. Diese verneinte das zuständige Gericht und betonte, dass das Erfordernis der Unterschrift zwingend sei. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der entsprechenden Vorschrift, wonach die Erklärung „unterschrieben“ sein muss (§ 2247 Abs. 1 BGB). Zudem sprach laut Richter einiges dafür, dass eine letztwillige Verfügung in diesem Fall noch nicht wirksam werden sollte (OLG Braunschweig, 1 W 136/54).
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