Testament – Ohne Unterschrift ungültig!

3 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ist ein Testament zwar eigenhändig vom Erblasser verfasst, fehlt aber die Unterschrift, so ist es unwirksam. Dann bleibt laut ARAG Experten nämlich ungewiss, ob die letztwillige Verfügung tatsächlich vollendet ist. In dem zugrunde liegenden Fall hinterließ ein Erblasser im Jahr 1954 zwar ein eigenhändig verfasstes Testament, dieses war jedoch nicht unterschrieben. Zu klären war also eine eventuelle Gültigkeit auch ohne Unterschrift. Diese verneinte das zuständige Gericht und betonte, dass das Erfordernis der Unterschrift zwingend sei. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der entsprechenden Vorschrift, wonach die Erklärung „unterschrieben“ sein muss (§ 2247 Abs. 1 BGB). Zudem sprach laut Richter einiges dafür, dass eine letztwillige Verfügung in diesem Fall noch nicht wirksam werden sollte (OLG Braunschweig, 1 W 136/54).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.