Kein Leinenzwang für Listenhunde

4 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ob beim Rauchverbot, bei der Altschuldenhilfe oder im Schulwesen – Bayern zeichnet sich im Vergleich zu den Nachbarländern oft als äußerst strenges Bundesland aus. Daher mag es Tierfreunde überraschen, dass gerade im Freistaat laut Auskunft von ARAG Experten kein genereller Leinenzwang für sogenannte Listenhunde herrscht. Zumindest nicht, wenn sie den Wesenstest – also einen standardisierten Kurztest mit Inaugenscheinnahme des Hundes durch einen verhaltensbiologisch versierten Beauftragten des örtlichen Ordnungsamts – bestanden haben. Dieser Test hat das Ziel, unangemessene aggressive Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung der Öffentlichkeit durch den Hund führen, zu erkennen. In einem konkreten Fall waren die Halter eines Rottweilers zu Unrecht verpflichtet worden, ihren Hund an der Leine zu führen, obwohl er den Test erfolgreich absolviert hatte (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 10 BV 06.3053).



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