Straff geführter Mittelstand als Generalunternehmer
22 Dez
Pressemeldung der Firma Vergabe24 GmbH
Öffentliche Auftraggeber müssen ihre Vorhaben einzelgewerkweise, in Fach- und Teillosen ausschreiben und beauftragen, so will es der Gesetzgeber mit dem Ziel, mittelständischen Firmen bei öffentlichen Aufträgen Wettbewerbschancen zu sichern. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgesehen und ein Generalunternehmer beauftragt werden. Der Blogbeitrag von Autorin Dr. Beatrix Körner erklärt in welchen Fällen ein Generalunternehmer eingesetzt werden kann und welche Vorteile sich daraus ergeben.
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