Fotos müssen nach Beziehungsende gelöscht werden

3 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Nach dem Ende einer Beziehung müssen intime Fotos oder Videos auf Verlangen gelöscht werden. In einem unlängst verhandelten Fall hatte ein Fotograf viele Sex-Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht. In einigen Fällen hatte die Frau auch selbst auf den Auslöser gedrückt und dem Mann die Bilder überlassen. Die Frau wollte nun verhindern, dass ihr Ex die Fotos veröffentlicht. Jetzt muss der Mann die Fotos und Videos löschen, wie der BGH entschied: Dass die Frau den Fotos damals zugestimmt habe, schließe einen „Widerruf des Einverständnisses für die Zukunft“ nicht aus. Fotos und Videos, die die Klägerin „in bekleidetem Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen zeigen“, darf der Ex-Partner dagegen behalten, erklären ARAG Experten (BGH, Az.: VI ZR 271/14).



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