Praktikum ist keine Probezeit

9 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Erst hatte er sich durch ein Praktikum als Einzelhandelskaufmann gequält, dann durch fast die gesamte dreimonatige Probezeit des anschließenden Berufsausbildungsverhältnisses, doch kurz vor deren Ablauf lag die Kündigung auf dem Tisch. Der junge Mann war sauer und verklagte den ehemaligen Arbeitgeber. Denn seiner Meinung nach wurde die Kündigung erst nach der Probezeit ausgesprochen und war unwirksam. Dabei hatte er sein zuvor absolviertes Praktikum bei derselben Firma auf die Probezeit angerechnet. Doch nach Auskunft der ARAG Experten geht diese Rechnung nicht auf. Ein Praktikum, ja selbst ein ordentliches Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber, zählt nicht zur Probezeit des Ausbildungsverhältnisses (Bundesarbeitsgericht, Az.: 6 AZR 127/04).



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