Der BGH und die E-Zigarette
10 Feb
Höchstrichterliche Unruhestiftung made in Germany
Pressemeldung der Firma medivendis Agentur
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner am Rosenmontag veröffentlichten Entscheidung zu nikotinhaltigen Liquids (2 StR 525/13) nicht nur den Karnevalisten in der E-Zigaretten-Branche die Laune verdorben.
Wenn ein Händler Liquids verkauft, deren Nikotin aus Rohtabak gewonnen wurde, und er das weiß, mache er sich strafbar, so tönt es aus Karlsruhe. Ist damit bald eine gesamte Branche vorbestraft? Eher nicht. Eines aber ist gewiss: Angesichts der auf EU-Ebene längst verabschiedeten Legalisierung der E-Zigarette handelt es sich um eine typisch deutsche Justizposse.
Mehr dazu finden Sie unter http://www.juravendis.de/…
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
medivendis Agentur
Max-Planck-Straße 4
85609 Dornach bei München
Telefon: +49 (89) 716 718 740
Telefax: +49 (89) 716 718 745
http://www.medivendis.de
Dateianlagen:
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.