German Pellets – Möglichkeiten der Anleger nach der Insolvenz

15 Feb

Pressemeldung der Firma Rechtsanwaltskanzlei Pforr

Die schlechte Nachricht: Die Anlage scheint verloren, die gute Nachricht: „Anleger haben nach der Insolvenzanmeldung endlich Gewissheit und können Schritte zur Kapital-Sicherung einleiten!“ Dr. Thomas Pforr, Rechtsanwalt und auf Massenschadensfälle spezialisiert, empfiehlt Anlegern, sich zu informieren und sich im weiteren Verfahren juristisch vertreten zu lassen. Dabei geht es nicht nur um die Anmeldung von Ansprüchen an den Insolvenzverwalter – hier sind die Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt – sondern vielmehr um die Frage: „Wer kann für den drohenden Totalausfall der Anlage verantwortlich gemacht werden?“

Die German Pellets GmbH hatte seinen Anlegern lange Zeit Hoffnung auf eine mögliche Aufwertung der Anleihe 2011/16 gemacht. Dr. Pforr: „Heute wissen wir, dass es wohl nur noch darum ging, Zeit zu schinden und möglichst gute Voraussetzungen für eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu schaffen! Als Anlegeranwalt bin ich der festen Überzeugung, dass die Ablehnung dieses Antrages ein erster Schritt in Richtung Anlegerschutz ist, denn die Zusammensetzung des Gläubigerausschusses hätte der tatsächlichen Gläubigerstruktur sicher nicht entsprochen!“ So sind die Einflussnahme-Möglichkeiten des bisherigen Managements begrenzt und Dr. Pforr sieht die Insolvenzverwaltung in guten Händen, denn mit der Hamburger White&Case-Partnerin Bettina Schmudde ist eine erfahrene Insolvenzverwalterin am Werk.

Bezüglich der Insolvenzmasse hofft Dr. Thomas Pforr, dass es der Insolvenzverwaltung gelingt, eine Fortsetzung des Geschäftstriebes möglich zu machen und die Managementfehler im Sinne der Anleger auszubügeln. Ob es gelingt, steht in den Sternen: „German Pellets wurde schon mit außerordentlicher Wucht an die Wand gefahren! Dagegen könnte sich ‚Prokon‘ als kleiner Betriebsunfall ausmachen! Wir rechnen damit, das in der Insolvenztabelle nicht nur die knapp 300 Millionen Anlegerkapital auf der Minus-Seite auftauchen, sondern weitaus mehr Verbindlichkeiten“.

Anspruchsgegner für Schadensersatz gibt es: Lauf Dr. Pforr können Beratungsfehler z.B. die Umweltbank die Pflicht nehmen, eventuelle Prospektfehler dürften den Emittenten belasten und persönliche Fehlleistungen auch einzelnen Personen aus Management angelastet werden – selbst die Wirtschaftsprüfer müssen sich Kritik gefallen lassen und müssen nach ihrer Verantwortlichkeit gefragt werden: „All das muss im Einzelfall geprüft werden.“

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    • Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr
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