Anspruch auf Teilzeit
12 Feb
In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Wartezeit einen Anspruch auf eine Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (§ 8 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz [TzBfG]). Die ARAG Experten weisen... weiterlesen →