Fristlose Kündigung durch falsche Krankmeldung
10 Mrz
ARAG Experten warnen Arbeitnehmer ausdrücklich davor, bei ärztlichen Bescheinigungen zu schummeln. Denn kommt am Ende heraus, dass die Bestätigung des Arztes manipuliert wurde, kann der Chef seinen falsch spielenden Arbeitnehmer kündigen. Nach Auskunft der ARAG Experten ist das Abändern oder Fälschen einer ärztlichen Bescheinigung eine schwere Vertragspflichtverletzung. Danach muss dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, das Arbeitsverhältnis bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fortzusetzen. In einem konkreten Fall rief der Chef den Arzt seiner Angestellten an und erfuhr, dass sie zu den auf der Bescheinigung angegebenen Zeiten gar nicht dort gewesen war. Er feuerte sie fristlos (Hessisches Landesarbeitsgericht, Az.: 16 Sa 646/14).
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560