Getrennte Nebenkosten-Abrechnung für Miet- und Gewerberäume
10 Mrz
Wenn es in der Immobilie neben Wohnungen auch Gewerberäume gibt, raten ARAG Experten Vermietern, die Nebenkosten in der Abrechnung getrennt nach Gewerbe- und Wohnfläche aufzuschlüsseln. So können sie unnötigen Ärger vermeiden. Denn Nebenkosten für gewerblich genutzte Flächen fallen meist deutlich höher aus als für Wohnflächen und müssen daher getrennt werden. Eine Ausnahme besteht laut ARAG Experten, wenn dieser Aufwand unnötig hoch ist und beispielsweise extra ein Zähler installiert werden müsste. In einem konkreten Fall wollte es sich der Vermieter leicht machen und verteilte kurzerhand den Betrag aus dem Grundsteuerbescheid auf die gesamte Fläche seiner Immobilie, statt eine Kostentrennung zwischen Gewerbe- und Wohneinheiten vorzunehmen. Mit dem Ergebnis, dass die Wohnparteien im Haus deutlich höhere Nebenkosten der Gewerbeflächen mitzutragen hatten und damit ganz und gar nicht einverstanden waren – zu Recht, wie auch die Richter urteilten (Amtsgericht Köln, Az.: 213 C 116/14).
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