Getrennte Nebenkosten-Abrechnung für Miet- und Gewerberäume

10 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wenn es in der Immobilie neben Wohnungen auch Gewerberäume gibt, raten ARAG Experten Vermietern, die Nebenkosten in der Abrechnung getrennt nach Gewerbe- und Wohnfläche aufzuschlüsseln. So können sie unnötigen Ärger vermeiden. Denn Nebenkosten für gewerblich genutzte Flächen fallen meist deutlich höher aus als für Wohnflächen und müssen daher getrennt werden. Eine Ausnahme besteht laut ARAG Experten, wenn dieser Aufwand unnötig hoch ist und beispielsweise extra ein Zähler installiert werden müsste. In einem konkreten Fall wollte es sich der Vermieter leicht machen und verteilte kurzerhand den Betrag aus dem Grundsteuerbescheid auf die gesamte Fläche seiner Immobilie, statt eine Kostentrennung zwischen Gewerbe- und Wohneinheiten vorzunehmen. Mit dem Ergebnis, dass die Wohnparteien im Haus deutlich höhere Nebenkosten der Gewerbeflächen mitzutragen hatten und damit ganz und gar nicht einverstanden waren – zu Recht, wie auch die Richter urteilten (Amtsgericht Köln, Az.: 213 C 116/14).

Download des Textes:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.