Kein Schadensersatz bei Amalgam

13 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen ist grundsätzlich unbedenklich. In einem aktuellen Fall ließ die 1959 geborene Klägerin sich in den Jahren 1987 bis 2009 von der beklagten Zahnärztin behandeln. Schon in ihrer Kindheit hatte sie diverse Amalgamfüllungen erhalten. Von der Beklagten ließ sie sich weitere Amalgamfüllungen einsetzen, die sie nach Behandlungsende durch einen anderen Zahnarzt entfernen ließ. Die Klägerin meint, die Beklagte habe bei der Behandlung fehlerhaft Amalgam, auch gemeinsam mit weiteren Metallen, insbesondere Gold, verwendet. Das Vorliegen einer Amalgamallergie habe sie nicht erkannt. Infolgedessen hätten ihr zwei Zähne gezogen werden müssen, zudem habe sie weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten. Von der Beklagten begehrt die Klägerin deswegen Schadensersatz, unter anderem 12.000 Euro Schmerzensgeld. Die Schadensersatzklage der Klägerin ist erfolglos geblieben. Das zahnmedizinisch sachverständig beratene OLG Hamm konnte weder eine fehlerhafte Behandlung noch eine fehlerhafte Aufklärung der Klägerin durch die Beklagte feststellen. Auch eine bei einem Patienten grundsätzlich denkbare Amalgamallergie sei bei der Klägerin nicht feststellbar gewesen. In die zahnärztliche Behandlung mit Amalgamfüllungen habe die Klägerin zudem wirksam eingewilligt, sodass die Klage nach Auskunft der ARAG Experten insgesamt keinen Erfolg hatte (OLG Hamm, Az.: 26 U 16/15).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.