Landwirt haftet für totes Pferd durch Wasserstrahl

13 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet, verletzt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik gerät und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erleidet. Im konkreten Fall hatte eine Pferdehalterin 40.000 Euro Schadenersatz für ihre Stute begehrt, die sich beim Überspringen eines Weidezauns so schwer verletzt hatte, dass sie eingeschläfert werden musste. Das Tier war in Panik vor einem Wasserstrahl geflüchtet, der wie eine Treibhilfe gewirkt und die Flucht des Tieres ausgelöst hatte. Das OLG Celle hat entschieden, dass der beklagte Landwirt für die Schäden der Klägerin hafte, weil er vor Einschalten der Bewässerungsanlage nicht sichergestellt habe, dass der Wasserstrahl nicht auf die angrenzende Weide reicht. Mangelnde Kenntnisse über das übliche Fluchtverhalten eines Pferdes entlasteten ihn nicht. Er hätte sicherstellen müssen, dass die Anlage nur das eigene Grundstück beregnete. Da er dies versäumt hatte, handelte er fahrlässig, erklären ARAG Experten (OLG Celle, Az.: 20 U 30/13).



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