Takestor AG

18 Apr

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger der Takestor AG i. I. (vormals Akestor AG, Balz Immobilien AG) gegenüber dem Insolvenzverwalter Tim Schneider. Anleger wurden seitens des Insolvenzverwalters zwischenzeitlich aufgefordert, nach Behauptung des Insolvenzverwalters zu Unrecht erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen bzw. bei Rateneinlageverträgen die ausstehenden Einlagen bis zur Beteiligungshöhe zur Einzahlung zu bringen.

Anleger sollten die behaupteten Forderungen des Insolvenzverwalters nicht ungeprüft erfüllen.

Vielfach haben Anleger lange vor der Aufforderung durch den Insolvenzverwalter die Beteiligung gekündigt bzw. Schadensersatzansprüche geltend gemacht, weil die Gesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen während der Laufzeit der Beteiligungsverträge nicht nachgekommen ist und Anlass zur außerordentlichen Kündigung gegeben hat. Vielfach wurden Anleger auch zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht über die mit dem Beteiligungsabschluss einhergehenden Risiken, beispielsweise die Fortzahlungspflicht im Fall der Insolvenz und die Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen seitens der Vermittler/Anlageberater aufgeklärt.

Unter Umständen können diese Gegenansprüche der behaupteten Forderung des Insolvenzverwalters entgegen gehalten werden. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.

Rechtsschutzversicherer sind gegebenenfalls für die Abdeckung der Kosten einer Forderungsabwehr gegenüber dem Insolvenzverwalter eintrittspflichtig. Sowohl die Verteidigungsmöglichkeiten als auch die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung prüft CLLB Rechtsanwälte gerne für seitens des Insolvenzverwalters in Anspruch genommene Anleger.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
Dr. Henning Leitz
+49 (89) 552999-50



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.