Dienstwagen ist nicht immer Betriebsausgabe

19 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer mit dem Einverständnis des Chefs seinen Dienstwagen sowohl für private Fahrten, als auch für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten nutzen darf, hat nicht nur einen netten Arbeitgeber. Er kann zudem laut ARAG Experten den Pkw in seiner Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Allerdings nur, wenn er selbst alle anfallenden Kosten für sein Dienstfahrzeug übernimmt. In einem konkreten Fall gab ein Angestellter, der nebenberuflich als selbständiger Unternehmensberater tätig war, sein Dienstfahrzeug in der Steuererklärung als Betriebsausgabe an. Das Problem: Sein Arbeitgeber trug sämtliche Kosten für das Auto. Damit lehnte das Finanzamt diesen Posten zu Recht als Betriebsausgabe ab (BFH, Az.: III R 33/14).



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