Fahrtkostenpauschale nicht auf Sozialleistungen anrechenbar

4 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II mit einem Nebenjob eine Fahrtkostenpauschale für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, wird diese nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Geklagt hatte ein Langzeitarbeitsloser, der zehn Stunden monatlich für 100 Euro als Gärtner arbeitete. Zusätzlich erhielt er eine Fahrtkostenerstattung für die Entsorgung von Grünabfällen in Höhe von 25 Euro monatlich. Das Jobcenter Bochum hob die Bewilligung von Arbeitslosengeld II teilweise auf, rechnete die Fahrtkostenerstattung als Einkommen an und machte eine entsprechende Erstattungsforderung bei dem Arbeitslosen geltend. Dieser erhob Klage – mit Erfolg. Entgelt bis 100 Euro monatlich fällt unter den Einkommensfreibetrag. Die vom Arbeitgeber gezahlten Fahrtkosten stellen keine anrechnungsfähige Einnahme des Klägers dar, denn die Fahrtkostenpauschale bewirkt kein Mehr an zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Mitteln, sondern gleicht nur vom Arbeitgeber veranlasste Unkosten des Klägers aus. Die Pauschale orientiert sich an den bei der Entsorgung der Grünabfälle entstehenden Kosten von 0,30 Euro pro Kilometer, erläutern ARAG Experten (SG Dortmund, AZ.: S 31 AS 2064/14).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.