Nur einheimische Werbung erlaubt
4 Mai
In Wohngebieten in Rheinland-Pfalz sind Werbeanlagen nur an Geschäfts- oder Betriebsstätten – nicht aber an sogenannten Fremdwerbeanlagen – zulässig. Geklagt hatte ein bundesweit Außenwerbung betreibendes Unternehmen. Es beantragte eine Baugenehmigung... weiterlesen →