Sind Hin- und Rückweg zu Bewerbungsgesprächen versichert?

3 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Arbeitsagentur hatte einem Arbeitslosengeld-I-Empfänger schriftlich einen Vermittlungsvorschlag gemacht. Der hatte sich daraufhin beworben und es tatsächlich zum ersten Bewerbungsgespräch geschafft. Auf dem Rückweg vom Gespräch wurde der Mann auf seinem Fahrrad von einem Pkw erfasst und zog sich schwerste Hirnverletzungen zu. Die Folge: Pflegeheim und Pflegestufe III. Die Heim- und Behandlungskosten sollte die gesetzliche Unfallversicherung übernehmen. Doch die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitunfall an. Ihrer Meinung nach bezieht ein Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur ein späteres Bewerbungsgespräch nicht mit ein. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sowohl eine erste Kontaktaufnahme zwischen Bewerber und potenziellem Arbeitgeber als auch eine unmittelbar darauf folgende Einladung zu einem Bewerbungsgespräch Teil eines Vermittlungsvorschlages sind. Daher gilt der Versicherungsschutz auch für die Bewerbungsgespräche, ohne die es in der Regel gar keinen Job gibt (LSG Baden-Württemberg, Az.: L 1 U 5238/14).

Download des Textes:

http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.