Wann beginnt der Schutz einer Vollkaskoversicherung?

3 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

In der Regel gilt der Versicherungsschutz erst dann, wenn die erste Prämie bezahlt wurde. In einem konkreten Fall war jedoch die Vollkaskoversicherung gerade erst abgeschlossen und die Erstprämie noch nicht einmal bezahlt, als der Versicherungsnehmer in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Seine frisch abgeschlossene Versicherung verweigerte daraufhin die Zahlung und wollte sogar vom Vertrag zurücktreten. Die Begründung: Ohne Zahlung der Erstprämie keine Leistung! Doch der Betroffene behauptete, gar keine Rechnung erhalten zu haben, die er hätte zahlen können und verlangte die Begleichung des Schadens. Zu Recht wie die ARAG Experten bestätigen. Denn die Beweispflicht, ob tatsächlich eine Rechnung verschickt wurde, liegt laut Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart beim Versicherer (Az.: 7 U 78/15).

Download des Textes:

http://www.arag.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.