EM-Brot und UEFA-Würstchen

9 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Fußball-EM ist in aller Munde. Was liegt da für Selbständige und Kleinunternehmer näher, als mit dem Logo der EM die Nachfrage und damit den Absatz der eigenen Produkte anzukurbeln. Der Bäcker macht aus dem simplen Graubrot ein EM-Brot, der Fleischer nebenan aus den wenig beachteten Wiener Würstchen die UEFA-Knacker-2016: So lassen die ehemaligen Ladenhüter plötzlich die Kasse klingeln. Aber Vorsicht: Die Fußball-Europameisterschaft 2016 in Frankreich ist eine Veranstaltung der UEFA (französisch: Union des Associations Européennes de Football). Sie ist ausschließliche Inhaberin aller Schutz- und Urheberrechte an UEFA-Namen, -Logos, -Marken, -Musik, -Medaillen, -Plakaten und -Trophäen, die im Zusammenhang mit der EM verwendet werden. Laut ARAG Experten hat die UEFA darüber hinaus eine Vielzahl von Einzelbegriffen oder Kombinationen von Begriffen wie z.B. „EURO 2016“, „UEFA EURO 2016“ und „FRANCE 2016“ europaweit bzw. sogar international markenrechtlich schützen lassen. Wer also zur EM 2016 einen Markennamen erfindet oder im Schaufenster mit Logos oder z. B. dem EM-Maskottchen SUPER VICTOR oder einem Bild vom begehrten EM-Pokal werben will, sollte vorher unbedingt rechtlichen Rat einholen. Andernfalls besteht die Gefahr, von der UEFA auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und ggf. Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Insbesondere drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, die unter Umständen nicht unerhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen können.

Download des Textes: http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/  

 



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