Panikreaktion eines Pferdes – Verursacher haftet

10 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Bauer, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine angrenzende Pferdeweide beregnet, verletzt unter Umständen seine Verkehrssicherungspflicht. Gerät aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik und erleidet auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall, haftet der Landwirt. Im zugrunde liegenden Fall begehrte eine Pferdehalterin 40.000 Euro Schadensersatz für ihre Stute, die sich beim Überspringen eines Weidezauns so schwer verletzt hatte, dass sie eingeschläfert werden musste. Das Tier war in Panik vor einem Wasserstrahl von der benachbarten Bewässerungsanlage geflüchtet. Das angerufene Oberlandesgericht (OLG) entschied, dass der Landwirt für Schäden der Klägerin haftet. Mangelnde Kenntnisse über das übliche Fluchtverhalten eines Pferdes entlasteten ihn nicht. Er hätte laut ARAG Experten sicherstellen müssen, dass seine Bewässerungsanlage nur das eigene Grundstück beregnet. Da er dies nicht getan hatte, handelte er fahrlässig (OLG Celle, Az.: 20 U 30/13).



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