Damostec Software GmbH als Tradingplattform unterwegs

20 Jun

Damostec Software GmbH versprach Anlegern eine vollautomatische Softwarelösung für Index - CFD - Trading - Geschäfte

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

Die Damostec Software GmbH lockte Anleger mit einem Tradingsystem, dass eine 100-prozentige robotertechnologische Softwarelösung im Index-CFD-Handel versprach. Diese Stocktrade-Systemsoftware sollte es dem Anleger ermöglichen, voll automatisiert diesen Index-CFD-Handel durchzuführen.

Index-CFD-Handel ist der Handel mit sogenannten Differenzkontrakten, die auf eine bestimmte Veränderung eines Börsenindex spekulieren. Diese Art des Börsenhandels ist nur geeignet für Anleger, die sehr gut informiert sind und sich der sehr hohen Risiken des Handels bewusst sind.

Da dieser Handel auf Kursschwankungen von börsengehandelten Indizes basiert, ist der Zeitpunkt der Order entscheidend. Damostec suggerierte mit dem Angebot seiner Software einen voll automatisierten Handel, der quasi sekundengenau erfolgen sollte. Auch sollten Trendanalysen, die in die Software implemetiert waren, dafür sorgen, dass Verlustrisiken minimiert wurden. Damostec warb mit Tradingerlösen von bis zu 200% des auf dem Tradingkonto eingezahlten Kapitals.

Kurz nach dem Start des Tradingsystems teile Damostec mit, dass das System nicht so funktionierte, wie es sich das Unternehmen gedacht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten jedoch bereits mehrere Anleger ihr eingesetztes Tradingkapital vollständig verloren. Auch die Zwischenlösung, das Tradingsystem als sogenanntes Follower-System zu betreiben, scheiterte.

Wie Nachforschungen von CLLB Rechtsanwälte ergaben, besaß Damostec zu keiner Zeit eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 32 Kreditwesengesetz. Die BaFin stuft nach eigener Stellungnahme die Tätigkeit der Damostec entweder als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder aber als erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung ein. In beiden Fällen hätte Damostec einer Erlaubnis der BaFin bedurft.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt CLLB Rechtsanwälte allen betroffenen Anlegern, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagerecht zu wenden und mögliche Schadenersatzansprüche gegen Damostec prüfen zu lassen.



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