Dem Arbeitsplatz nicht einfach fernbleiben
9 Aug
Bei Querelen und Unstimmigkeiten mit dem Chef schleicht sich bei einigen Arbeitnehmern vielleicht der Gedanke ein, einfach alles hinzuschmeißen. Dieser Schritt steht jedem frei. Denn natürlich hat jeder das Recht, ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Eine Abfindung gibt es in diesen Fällen nicht. Doch einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, weil man die vom Arbeitgeber zugeteilten Aufgaben als unzumutbar empfindet oder eine Beförderung ausgeschlagen wird, ist auch keine Lösung. Denn dann droht die Kündigung. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein Mann seinem Chef vorwarf, ihn in seiner beruflichen Entwicklung zu blockieren. Gleichzeitig bat er um bezahlte Freistellung, da er seelisch ausgebrannt sei. Der Chef reagierte nicht auf die seiner Meinung nach ungerechtfertigten Forderung seines Angestellten. Der blieb daraufhin einfach zu Hause. Es folgten zunächst Abmahnungen und dann der fristlose Rauswurf. Vor Gericht hatte der Gefeuerte schlechte Karten. Zum einen, weil nicht angenommen werden konnte, dass eine Fortsetzung der Arbeit tatsächlich seine Erkrankung zur Folge gehabt hätte. Zum anderen, weil auch von einer Entwicklungsblockade nicht die Rede sein konnte. Immerhin hatte der Betroffene einige ihm unterbreitete Fort- und Weiterbildungen gar nicht erst wahrgenommen. Die Klage wurde abgeschmettert, die fristlose Kündigung war rechtens. Abschließend warnen die ARAG Experten vor einer Arbeitsverweigerung bzw. dem Zurückhalten der eigenen Arbeitskraft. Es ist in den meisten Fällen kein geeignetes Mittel, um seine beruflichen Wünsche durchzuboxen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 569/14).
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