Dashcamvideos doch als Beweis zugelassen
12 Aug
Die Aufnahmen dieser kleinen, festinstallierten Videokameras, die in immer mehr Fahrzeugen an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett zu finden sind, sind datenschutzrechtlich umstritten. Bislang galten solche Aufzeichnungen bei Streitigkeiten vor Gericht als unzulässig. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Videos der kleinen Kameras in schwerwiegenden Fällen nun doch als Beweismittel dienen können. In einem konkreten Fall hatte ein Autofahrer eine Ampel missachtet, die bereits seit sechs Sekunden rotes Licht zeigte. Ein verkehrsrechtlich schwerwiegender Fall, der 200 Euro Strafe nach sich zog. Als Beweis diente im Bußgeldverfahren das Dashcam-Video eines nachfolgenden unbeteiligten Verkehrsteilnehmers, der die Situation eher zufällig eingefangen hatte (Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 4 Ss 543/15).
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