Vermieter dürfen auf Kündigungsfrist beharren
16 Aug
ARAG Verbrauchertipps
Wer nicht auf die dreimonatige Kündigungsfrist seiner Mietwohnung warten mag, kann seinen Vermieter darum bitten, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Doch ist dieser nicht dazu bereit, warnen die ARAG Experten davor, dieses ‚Nein‘ zu ignorieren und die Mietzahlungen vorzeitig einzustellen. In einem konkreten Fall wollte ein Mieter möglichst schnell aus seinem Mietvertrag aussteigen, um dopelte Mietzahlungen zu vermeiden. Doch die Vermieterin bestand auf die Einhaltung der Dreimonatsfrist. Die Mietzahlungen stellte ihr Ex-Mieter trotzdem ein und blieb ihr zwei Mieten schuldig. Daraufhin verrechnete die Vermieterin seine Kaution mit den ausstehenden Mieten. Seine Klage vor Gericht blieb allerdings erfolglos, da kein Vermieter grundsätzlich verpflichtet ist, Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen (Landgericht Berlin, Az.: 67 S 39/16).
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