ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort bei einem Verkehrsunfall

17 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Im Straßenverkehr ist stets Aufmerksamkeit und Konzentration gefragt. Trotzdem ist es schnell passiert, dass ein Bußgeld fällig wird, Punkte in Flensburg drohen oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge ist. Damit Sie im Ernstfall nicht alleine dastehen, hilft der neue ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort. Nur bei der ARAG können Sie diesen innovativen Rechtsschutz sogar abschließen, wenn das Malheur bereits passiert ist – bis zu drei Monate nach dem Vorfall. Mehr Infos dazu unter www.arag.de. Im Folgenden eine typische Situation, bei der Sie mit dem ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort gut beraten sind.

Schaden geltend machen, ohne Kostenrisiko

Gut gelaunt will Klaus F. nach der Arbeit nach Hause fahren. Er freut sich auf ein Abendessen mit seiner Familie. Als er auf der 4-spurigen Straße stadtauswärts fährt, die linke Spur ist im Berufsverkehr ebenfalls stark befahren, zieht rechts aus einer untergeordneten Straße ein Fahrzeug heraus. Klaus F. kann nur wenig nach links ausweichen und bremst sofort. Er kann jedoch nicht vermeiden, dass seine rechte Autoseite an dem anderen Fahrzeug vorbeischrammt.

Seine gute Laune ist dahin, besonders, weil der Unfallgegner ihn beschimpft, er hätte rechts geblinkt und sei dann doch geradeaus gefahren. Dies lässt Klaus F. nicht auf sich sitzen, es sei eine Schutzbehauptung des Unfallgegners. Er ist davon überzeugt, dass der Gegner an dem Unfall alleine schuld ist.

Aufgrund des Verhaltens des Gegners am Unfallort befürchtet Klaus F. jedoch, dass es Schwierigkeiten bei der Unfallschadenregulierung geben könnte. Sein Schaden beträgt 7.500 Euro.

Leider ist er nicht rechtsschutzversichert.

Aber, Klaus F. erinnert sich an ein Gespräch mit einem Arbeitskollegen, dass die ARAG einen „Verkehrs-Rechtsschutz Sofort“ anbietet, mit dem er auch diesen bereits eingetretenen Verkehrsunfall versichern kann.

Nach einem Anruf bei der ARAG mit den üblichen Formalitäten wird ein Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt.

Das Kostenrisiko bei einem Verkehrsunfall mit einem Schaden von 7.500 Euro beträgt für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in erster Instanz mehr als 3.700 Euro.

Klaus F. ist sehr zufrieden, dass er ohne dieses Kostenrisiko seinen Schaden bei dem Unfallgegner geltend machen kann.

Erfahren Sie mehr unter

https://www.arag.de/versicherungen/rechtsschutz/verkehrsrechtsschutz/sofort/



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