Seit 1. Oktober: Verträge per E-Mail kündigen
5 Okt
Seit dem 1. Oktober 2016 gilt eine weitreichende Gesetzesänderung! Sie bewirkt, dass alle online abgeschlossenen Verträge jetzt auch online kündbar sind. Diese Änderung tritt ein, da eine wirksame Vertragskündigung nur noch die Textform, nicht aber die Schriftform voraussetzt. AGB, die Online-Kündigungen ausschließen, sind ab diesem Stichtag unwirksam. Zeitschriften-Abos, Internet- und Handyverträge, aber auch online abgeschlossene Versicherungsverträge können somit bequem und einfach per E-Mail gekündigt werden. Eine Unterschrift ist nicht mehr nötig, lediglich Vertragsinhaber und dessen Kündigungswunsch müssen klar erkennbar sein. Miet- oder Arbeitsverträge unterliegen laut ARAG Experten aber weiterhin dem gesetzlichen Formerfordernis der Schriftform.
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