Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher
2 Nov
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Bußgeldregeln für Hartz-IV-Empfänger verschärft. Beziehern droht eine Strafe von bis zu 5000 Euro, wenn sie den Jobcentern wichtige Informationen verschweigen. Anderslautenden Presseberichten zum Trotz gilt diese Regelung bereits seit August. Grundlage dafür ist laut ARAG experten auch keine geheime interne Weisung, sondern das Sozialgesetzbuch. Die Regelung gilt für alle Anträge, die ab 1. August gestellt wurden. Wenn ein Antragsteller beispielsweise eine Erbschaft verschweigt und so höhere Leistungen als ihm tatsächlich zustehen erhält, dürfen die Jobcenter nun Verwarngelder von bis zu 55 Euro verhängen; zuvor waren es 50 Euro. Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahlt, muss künftig im äußersten Fall mit Erzwingungshaft rechnen. In Fällen, in denen Hartz-IV-Empfänger in voller Absicht und keineswegs versehentlich falsche Angaben zu ihrer Vermögenslage machen, droht ihnen außerdem eine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
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