Kein Personalgespräch während Krankschreibung

9 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer länger krankgeschrieben ist, muss laut ARAG Experten währenddessen nicht zum Personalgespräch mit seinem Vorgesetzten erscheinen, um über das Arbeitsverhältnis nach Krankheitsende zu sprechen. In einem aktuellen Fall wurde ein längerfristig krankgeschriebener Krankenpfleger von seinem Vorgesetzten zu einem Personalgespräch zitiert, um über seine weitere Verwendung im Betrieb zu sprechen. Nachdem der Erkrankte mehrfache Aufforderungen seines Chefs ignorierte, flatterte ihm eine Abmahnung ins Haus. Dagegen setzte sich der Krankenpfleger vor Gericht erfolgreich zur Wehr, die Abmahnung ist damit nichtig. Eine Ausnahme besteht nach Auskunft der ARAG Experten, wenn es aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist, mit einem längerfristig ausfallenden Arbeitnehmer über seine künftige Situation zu sprechen, und wenn der Erkrankte dazu gesundheitlich in der Lage ist (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 596/159).



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