Hartz-IV-Erhöhung verfassungswidrig – Licht aus im Sozialstaat
14 Nov
Wegen der steigenden Energiepreise, bleibt trotz der Hartz-IV-Erhöhung zum Januar 2017, weniger Geld für die Betroffenen übrig. Der Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD, www.mehr-hartz4.net / www.gegendiskriminierung.de), Uwe Hoffmann, fordert daher eine umgehende Anpassung, wie es das Bundesverfassungsgericht schon 2014 vorgegeben hatte.
Um fünf Euro wird der Regelsatz zum ersten Januar 2017 steigen. Was von vielen Medien und politischen Fraktionen als honorig verkauft wird, ist in Wirklichkeit wieder einmal eine Verdeutlichung verfehlter Sozialpolitik. In dem neuen Betrag von monatlich 409 Euro ist ein Anteil von 34,50 für das Wohnen, die Instandhaltung und die Energiekosten enthalten. Doch bei einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von 1.500 Kilowattstunden gehen von diesen 34,50 Euro schon allein 39,33 Euro an den Stromanbieter.
Gerade in Hartz-IV-Haushalten sind die Stromkosten im Monat höher als 39 Euro. Böse Zungen behaupten, das sei kein Wunder, weil Hartz-IV-Empfänger nur zuhause vor der dem TV oder dem PC sitzen. Der Hauptgrund für die durchschnittlichen Stromkosten von 42,91 Euro / Monat liegt aber in den älteren und damit verbrauchsintensiveren Elektrogeräten. In vielen Wohnungen wird warmes Wasser mit Durchlauferhitzern und Wärme mit Nachtspeicheröfen erzeugt.
Schon am 23. Juli 2014 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, fortlaufend zu prüfen, ob das Existenzminimum durch die ständig steigenden Energiepreise gewährleistet ist. Wenn also durch die steigenden Strompreise eine Existenz gefährdende Unterdeckung entsteht, muss der Gesetzgeber reagieren. Und zwar sofort und nicht erst alle fünf Jahre bei der Neuermittlung der Regelsätze. Insofern ist die Hartz-IV-Anhebung 2017 schon im Vorfeld nicht verfassungskonform. Denn auch die Energiepreise steigen im kommenden Jahr erneut. Trotz, bzw. wegen des Ausbaus der erneuerbaren Energien.
Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber den Regelsatz um 19 Prozent angehoben; die Strompreise um 46, in der Grundversorgung sogar um 62 Prozent.
Der Gesetzgeber muss deshalb umgehend prüfen, ob mit der Erhöhung des Regelsatzes aber auch der Energiepreise das Existenzminimum gewährleistet ist.
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