Keine höhere Hundesteuer für gefährlich aussehende Hunde

18 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Nur das gefährliche Aussehen des Tieres allein reicht nach Angaben der ARAG Experten nicht, um eine höhere Hundesteuer zu rechtfertigen. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem der Besitzer einer Bordeauxdogge plötzlich statt bislang 110 Euro ganze 800 Euro Hundesteuer zahlen sollte. Die Gemeinde führte als Argument andere Bundesländer an, in denen dieser alte, französische Rassehund als gefährlich eingestuft wird. Das Herrchen wehrte sich gegen die drastische Anhebung der Steuer, da sein Vierbeiner individuell völlig ungefährlich sei. Die Richter folgten seiner Begründung und waren der Ansicht, dass es für die Einstufung als Kampfhund mehr braucht als äußere Merkmale wie etwa Größe und Gewicht (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 A 71/15).



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