2017: Rauchmelderpflicht jetzt bundesweit für Neubauten

22 Dez

ARAG Verbrauchertipps zu Rauchmeldern / ARAG Experten über die Lebensretter an der Decke

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Inzwischen sind überall in Deutschland Rauchmelder in Neubauwohnungen Pflicht. Berlin hat eine ensprechende Regelung zum 1. Januar 2017 eingeführt. In Nordrhein-Westfalen und im Saarland hatten zudem Besitzer von Bestandsbauten bis zum Jahreswechsel Zeit, die Lebensretter an der Decke nachzurüsten. Altbaueigentümer in Bayern müssen bis zum 1. Januar 2018 handeln und in Thüringen bis spätestens zum 1. Januar 2019. Mehr Zeit bleibt Altbaubesitzern nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen. In der Bundeshauptstadt und Brandenburg muss bis Ende 2020 nachgerüstet wirden, während Sachsen hierzu noch keine Regelung getroffen hat (siehe Tabelle). Der Grund für den rechtlichen Flickenteppich: Baurecht ist Ländersache und die einzelnen Bundesländer haben sich höchst unterschiedlich des Themas angenommen.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/



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